Gäste
Gäste können alle dem Vereinszweck nahestehenden Personen werden.
Dies sind Fachpersonen, welche die Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft und die Anforderungen für die kantonale Praxisbewilligung jedoch nicht erfüllen.
Hier erscheinen auch die ausserordentlichen Mitglieder, die beabsichtigen, sich innert drei Jahren um eine ordentliche Mitgliedschaft zu bewerben (gemäss Statuten BVP).